Beschreibung
Ärzte ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung können auf Antrag widerruflich die Genehmigung zur eigenständigen Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten (Poolarzt). Als Poolarzt erfolgt die Abrechnung im Bereitschaftsdienst verpflichtend über eine eigene BSNR und LANR.
Die Tätigkeit als Poolarzt ist in zwei Formen möglich. Zum einen können Sie ausschließlich als telemedizinischer Arzt arbeiten. Für diese telemedizinische Tätigkeit melden Sie sich bitte hier bei der Teleclinic an. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Die telemedizinische Tätigkeit setzt außerdem eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt voraus.
Zum anderen können Sie als Poolarzt auch eigenständig Sitzdienste in den jeweiligen Bereitschaftsdienstpraxen übernehmen. Wenn Sie sich für diese Tätigkeitsform entscheiden, können Sie, wenn Sie dies wünschen, zusätzlich eine telemedizinische Tätigkeit über die Teleclinic aufnehmen. Melden Sie sich dafür bitte hier bei der Teleclinic an. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Die telemedizinische Tätigkeit setzt außerdem eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt voraus.
Rechtsgrundlage
- § 5a der Bereitschaftsdienstordnung der KVN
Gebühr
Keine
Hilfe bei Ihrer Antragstellung
Haben Sie Fragen zur Antragstellung? Rufen Sie uns an unter 0511 380-4800 oder teilen Sie uns Ihr Anliegen per Mail an abrechnungscenter@kvn.de mit.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 - 17 Uhr und Freitag von 8 - 14 Uhr.
Hinweise zum Online-Antrag
- Uploads: Für die Antragstellung müssen Sie einige Unterlagen zwingend uploaden. Eine Übersicht der Unterlagen (inklusive dem KVN Kooperationsvertrag und dem Muster einer Versicherungsbescheinigung) entnehmen Sie bitte der hier hinterlegten Checkliste. Bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen zur Antragstellung vollständig bereit, da ein Zwischenspeichern des Antrags derzeit noch nicht möglich ist. Zulässig sind die Formate pdf, tiff, tif und gif.
- Originaldokumente: Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen ein Führungszeugnis. Sie erhalten dazu im Rahmen der Antragstellung unter "Weitere Antragsvoraussetzungen" noch weiterführende Informationen.
- Wenn Sie als Poolarzt eigenständig Sitzdienste übernehmen wollen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie zusätzlich bei der Dienstplanerstellung berücksichtigt und selbst verbindlich zu eigenen Diensten eingeteilt werden wollen.
- Zur Vereinfachung der Darstellung wird in diesem Formular auf geschlechterspezifische Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen.
Angaben der bisher absolvierten Weiterbildungsabschnitte
Sie müssen mindestens eine zweijährige Weiterbildung in einem Fachgebiet nach der Weiterbildungsordnung absolviert haben. Bitte geben Sie dazu alle von Ihnen absolvierten Weiterbildungsabschnitte an.
Keine Weiterbildungsabschnitte hinzugefügt.
Art der Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Bitte beachten Sie, dass wir als KVN für Ihre Tätigkeit als Poolarzt ein Nutzungsentgelt festsetzen. Dies ist notwendig, da weiterhin eine unklare Rechtslage besteht, ob durch die Tätigkeit als Poolarzt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Für Dienste in einer Bereitschaftsdienstpraxis beträgt das Nutzungsentgelt derzeit 10,51 ¤ pro Stunde. Wenn Sie ausschließlich telemedizinisch arbeiten, wird das Nutzungsentgelt pro übernommenen Fall festgesetzt und liegt derzeit bei 0,82 ¤ pro übernommenen Fall. Die KVN setzt das Nutzungsentgelt quartalsweise durch Bescheid fest und verrechnet das fällige Nutzungsentgelt mit Ihrem Honorar.
Mit der Genehmigung und Vergabe einer LANR und BSNR durch uns können Sie sich zusätzlich bei der TeleClinic für eine telemedizinische Tätigkeit anmelden. Diese telemedizinische Tätigkeit ist freiwillig. Sollten Sie neben einer Tätigkeit im Sitzdienst Interesse an einer telemedizinischen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst haben, können Sie sich hier bei der TeleClinic anmelden. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine telemedizinische Tätigkeit an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen.
Zusammenfassung
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben und senden Sie anschließend das eFormular final ab.