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Die Vertretungsberechtigung kann beispielsweise durch Vorlage eines aktuellen Gesellschaftsvertrages, eines Gesellschafterbeschlusses, (bei einer GmbH als Trägergesellschaft) eines Handelsregisterauszuges oder auch einer Untervollmacht (ausgestellt durch die geschäftsführenden Gesellschafter) nachgewiesen werden.
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